Grundschule
"Fritz Reuter" in Grevesmühlen

Anmeldung Erstklässler

Anmeldetermine für die Einschulung zum Schuljahr 2024/25:

Zu folgenden Zeiten können Sie Ihr Kind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Schule im Schulbüro (Obergeschoss) zur Einschulung 2024/2025 anmelden:

  • vom 02.10. – 05.10`23
  • vom 17.10. – 20.10.`23
  • vom 23.10. – 27.10.`23

Weitere Termine sind darüber hinaus möglich!

Mitzubringen sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch;
  • Impfausweis oder anderer Nachweis, dass das Kind gegen Masern geimpft ist;
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten.

Falls Sie die Möglichkeit des Ausdrucks haben, nutzen Sie bitte die unten angefügten Downloads und füllen diese bereitgestellten Formulare gerne bereits zu Hause und in Ruhe aus.

(Es wird darum gebeten, dass zur Anmeldung nur ein erziehungsberechtigtes Elternteil erscheint. Vom ggf. zweiten Erziehungsberechtigten benötigen wir eine Kopie des Personalausweises und eine schriftliche Vollmacht, dass das Kind in unserer Schule eingeschult werden darf. Von Alleinerziehenden benötigen wir einen Negativbescheid. Das Kind ist nicht zur Anmeldung mitzubringen.)


Kinder, die aus Gebieten angemeldet werden sollen, die nicht zu unserem Einzugsbereich gehören, müssen eine Freigabe des Schulträgers vorlegen, dessen Schule die örtlich zuständige Schule wäre (z.B. Damshagen -> Amt Klützer Winkel; Rüting -> Amt Gadebusch) Kinder, die bei uns eingeschult werden soll, obwohl die Ploggenseeschule die örtlich zuständige Schule wäre, müssen an die Stadt Grevesmühlen als Schulträger beider Grundschulen einen entsprechenden Antrag stellen.

Hinweise:

Die Schulsachbearbeiterin Frau Rosada wird die Anmeldungen entgegennehmen.

Weitere Termine im Monat Oktober (ausgenommen die Herbstferien) vereinbaren Sie ggf. telefonisch mit der Schulsachbearbeiterin unter 03881/2511.

Sie müssen Ihr Kind auch dann zum Schulbesuch anmelden, wenn Sie eigentlich eine Beschulung in

  • einer DFK0 bzw. temporärer Lerngruppe / Lernen oder
  • einem Förderzentrum mit Schwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ oder
  • einer Sprachheilklasse oder
  • einer staatlichen Ersatzschule / Privatschule beschulen oder
  • Sie Ihr Kind vom Schulbesuch um ein Jahr zurückstellen möchten.

Sie können Ihr Kind zum Schulbesuch vorzeitig anmelden, wenn Sie eine vorzeitige Einschulung wünschen. In dem Fall sollten Sie diese Entscheidung im Vorfeld mit der Kinderärztin / dem Kinderarzt, der Ihr Kind durch die U-Untersuchungen kennt sowie mit den pädagogischen Fachkräften der Tagesbetreuung besprechen. Von Ihnen wird ein schriftlicher Antrag zur vorzeitigen Einschulung notwendig, den Sie bereits mit der Anmeldung abgeben sollten.

Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite!

Sollten Sie Ihr Kind zurückstellen wollen, so bedarf es ebenfalls eines schriftlichen Antrages, der mit der Anmeldung zum Schulbesuch gemeinsam abgegeben werden sollte. Zurückstellungen sind jedoch laut Schulgesetz nur noch durch die Schulleitung zu genehmigen, wenn Ihr Kind einen medizinischen Befund hat.

Da sich u.a. die Ploggensee-Grundschule als Schule mit spezifischen Kompetenzen noch in der Aufbauphase befindet, werden auf Elternwunsch hin auch in unserer Schule Kinder mit den Förderschwerpunkten „Hören“, „Sehen“ und "Körperlich-motorische Entwicklung"  im Rahmen der inklusiven Beschulung aufgenommen.

Wir empfehlen Ihnen das Öffnen des Links https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Kindertagesfoerderung/%C3%9Cbergang-in-die-Schule/Von-der-Kita-in-die-Schule/, des Bildungsministeriums MV, der hilfreiche Informationen für Eltern baldiger Schulkinder enthält.