Anmeldung Erstklässler
Anmeldetermine für die Einschulung zum Schuljahr 2026/27:
Wir stellen Ihnen dazu ab 28.08.2025 einen Link zur Verfügung, über den Sie einen geeigneten Termin bequem von zu Hause buchen können. Die Terminvergabe wird diese Tage beinhalten:
- am Mittwoch, 01.10.`25 (geplant ist ein Tag der offenen Tür von vor. 09:00 Uhr - 11:15 Uhr, wir informieren)
- vom 06.10. – 10.10.`25
- vom 13.10. – 17.10.`25
- vom 27.10. - 30.10.`25
Für die angegebenen Wochen gilt jeweils:
Montag, Mittwoch, Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag in der Zeit von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Termine sind im Ausnahmefall möglich! Dazu rufen Sie bitte in der Schule an in der Zeit von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr unter der 038812511 an.
Mitzubringen sind:
- Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch;
- Impfausweis oder anderer Nachweis, dass das Kind gegen Masern geimpft ist;
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten.
Falls Sie die Möglichkeit des Ausdrucks haben, nutzen Sie bitte die demnächst bereitstehenden - aktualisierten- Downloads und füllen diese bereitgestellten Formulare gerne bereits zu Hause und in Ruhe aus.
(Es wird darum gebeten, dass zur Anmeldung nur ein erziehungsberechtigtes Elternteil erscheint. Vom ggf. zweiten Erziehungsberechtigten benötigen wir eine Kopie des Personalausweises und eine schriftliche Vollmacht, dass das Kind in unserer Schule eingeschult werden darf. Von Alleinerziehenden benötigen wir einen Negativbescheid. Das Kind ist nicht zur Anmeldung mitzubringen.)
Kinder, die aus Gebieten angemeldet werden sollen, die nicht zu unserem Einzugsbereich gehören, müssen eine Freigabe des Schulträgers vorlegen, dessen Schule die örtlich zuständige Schule wäre (z.B. Damshagen -> Amt Klützer Winkel; Rüting -> Amt Gadebusch) Kinder, die bei uns eingeschult werden soll, obwohl die Ploggenseeschule die örtlich zuständige Schule wäre, müssen an die Stadt Grevesmühlen als Schulträger beider Grundschulen einen entsprechenden Antrag stellen.
Weitere Hinweise zur Beachtung:
Sie müssen Ihr Kind auch dann zum Schulbesuch anmelden, wenn Sie eigentlich eine Beschulung in
- einer DFK0 bzw. temporärer Lerngruppe / Lernen oder
- einem Förderzentrum mit Schwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ oder
- einer Sprachheilklasse oder
- einer staatlichen Ersatzschule / Privatschule beschulen oder
- Sie Ihr Kind vom Schulbesuch um ein Jahr zurückstellen möchten (ärztliches Gutachten, das sich nicht vordergründig auf den emotional-sozialen Bereich bezieht, ist zwingend notwendig).
Sie können Ihr Kind zum Schulbesuch vorzeitig anmelden, wenn Sie eine vorzeitige Einschulung wünschen. In dem Fall sollten Sie diese Entscheidung im Vorfeld mit der Kinderärztin / dem Kinderarzt, der Ihr Kind durch die U-Untersuchungen kennt sowie mit den pädagogischen Fachkräften der Tagesbetreuung besprechen. Von Ihnen wird ein schriftlicher Antrag zur vorzeitigen Einschulung notwendig, den Sie bereits mit der Anmeldung abgeben sollten.
Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite!
Sollten Sie Ihr Kind zurückstellen wollen, so bedarf es ebenfalls eines schriftlichen Antrages, der mit der Anmeldung zum Schulbesuch gemeinsam abgegeben werden sollte. Zurückstellungen sind jedoch laut Schulgesetz nur noch durch die Schulleitung zu genehmigen, wenn Ihr Kind einen medizinischen Befund hat.
Da sich u.a. die Ploggensee-Grundschule als Schule mit spezifischen Kompetenzen noch in der Aufbauphase befindet, werden auf Elternwunsch hin auch in unserer Schule Kinder mit den Förderschwerpunkten „Hören“, „Sehen“ und "Körperlich-motorische Entwicklung" im Rahmen der inklusiven Beschulung aufgenommen.
Sollte es bei Ihrem einzuschulenden Kind gravierende Entwicklungsverzögerungen geben und/oder bereits ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen, geben Sie dieses bitte in den Dokumenten und bei der Anmeldung vor Ort mit an.